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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - 10 A 152/13   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - 10 A 152/13 (https://dejure.org/2014,1201)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.01.2014 - 10 A 152/13 (https://dejure.org/2014,1201)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 (https://dejure.org/2014,1201)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 9 Abs. 2a
    Widerspruch eines geplanten Lebensmittelmarktes gegen den Bebauungsplan

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Einzelhandelsausschluss im Bebauungsplan erforderlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1247
  • BauR 2014, 1975
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.03.2009 - 4 C 21.07

    Bebauungsplan; Änderung; Mischgebiet; Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - 10 A 152/13
    In seinem Urteil vom 26. März 2009 - 4 C 21.07 - zur städtebaulichen Rechtfertigung eines mit dem Ziel der Zentrenstärkung begründeten Einzelhandelsausschlusses hatte es noch ausgeführt, dass ein der Verwirklichung eines Gesamtkonzeptes zur Ordnung der gemeindeweiten Einzelhandelsentwicklung dienender Einzelhandelsausschluss in einem Bebauungsplan, der dieses Konzept für einen bestimmten Bereich umsetze, keiner weiteren Differenzierung unter dem Gesichtspunkt der Zentreneignung bedürfe.
  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2014 - 10 A 152/13
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, juris.
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6 K 3626/11

    Lebensmitteldiscounter, Veränderungssperre, ergänzendes Planverfahren

    Vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Einzelhandelsausschluss in einem Bebauungsplan, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13/11 -, BVerwGE 146, 137 ff., ist die städtebauliche Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, soweit diese ein Einzelhandelskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB umsetzen, regelmäßig ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung zu bejahen, vgl. zu diesem Verständnis OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 -, juris, mit der Folge, dass wesentliche Anforderungen, die bisher im Rahmen der städtebaulichen Rechtfertigung geprüft wurden, nunmehr in das Prüfprogramm der Abwägung verschoben werden.

    Änderung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 146" die Grenzen eines ergänzenden Verfahrens offensichtlich überschreitet und damit zu einem offensichtlich unwirksamen Bebauungsplan führen wird, ergeben sich daraus, dass es der Kammer nach der bereits oben dargestellten neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Einzelhandelsausschluss in Bebauungsplänen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 C 13/11 -, a.a.O., und der im Anschluss daran ergangenen Rechtsprechung des 10. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 -, a.a.O., in der das OVG NRW ausführt, nach den Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts sei die städtebauliche Erforderlichkeit einzelner Festsetzungen, soweit sie ein Einzelhandelskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB umsetzen sollen, ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung zu bejahen; dieser neuen Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts schließe sich der Senat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung im Interesse einer einheitlichen instanzenübergreifenden Spruchpraxis an; soweit sich die Klägerin auf die frühere Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu den Anforderungen an einen Einzelhandelsausschluss zum Schutz eines zentralen Versorgungsbereichs berufe, sei diese durch die neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt, offen erscheint, ob der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts auch heute noch die mit Urteil vom 24. Mai 2011 im Verfahren 10 A 2489/09 vertretene Rechtsansicht, die Festsetzung zum Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Hauptsortimenten in der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 146 der Beklagten sei weder zum Schutz der umliegenden zentralen Versorgungsbereiche noch zur Stärkung des H2.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2014 - 10 D 5/13

    Abwägung öffentlicher und privater Belange bei der Aufstellung eines

    - 10 A 152/13 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2014 - 10 A 1343/12

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides zur Zulässigkeit eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2015 - 10 A 567/14

    Erteilung eines Bauvorbescheids für die Erweiterung der Verkehrsfläche eines

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 -, juris, Rn. 8, Urteil vom 1. September 2014 - 10 D 5/13.NE -, juris, Rn. 76.
  • VG Düsseldorf, 02.07.2015 - 11 K 461/13

    Planungsrechtlicher Bauvorbescheid; Art der baulichen Nutzung; Regionales

    Bei diesem Begründungserfordernis geht es nicht um die nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr erforderliche Ermittlung konkret zentrenschädlicher Sortimente bzw. den Nachweis schädlicher Auswirkungen bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes, der jedenfalls auch der Zentrenstärkung dienen soll, vgl. BVerwG, Urteile vom 27. März 2013 - 4 C 13/11 - und - 4 CN 7/11 - OVG NRW, Urteile vom 14. Oktober 2013 - 2 D 103/12.NE - und - 2 A 204/12 -, sowie Beschluss vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 - , jeweils juris, sondern um die plausible Darlegung solcher Ziele des Plangebers, die von der Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 2a BauGB gedeckt sind.
  • VG Arnsberg, 04.11.2014 - 4 K 3398/13

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur planungsrechtlichen Zulässigkeit der

    vgl. BVerwG Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, Juris; sich dieser Rechtsprechung anschließend: OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2014 - 10 A 152/13 -, Juris und OVG NRW, Urteile vom 14. Oktober 2013 - 2 D 103/12.NE -, Juris und 2 A 204/12, Juris.
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